§1 Allgemeines:
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des jeweils abgeschlossenen Vertrages.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres
jeweiligen Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch
dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zu Grunde
gelegt hat.
1.3 Jedwede Nebenvereinbarung oder Abweichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.
§2 Angebote und Aufträge:
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form verbindlich
bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere
Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zu Stande. Durch einen
wirksamen Vertragsabschluss erwirbt der Geschäftspartner das Eigentum am
erworbenen Produkt. Das Recht zur Reproduktion des erworbenen
Vertragsgegenstandes verbleibt jedenfalls bei WILPA Joachim Paukowitsch. Werden
dem Vertragspartner Muster überlassen, so verpflichtet sich dieser, selbige
unbeschädigt binnen 2 Monaten bei sonstigem Ersatz zurück zu stellen.
§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit:
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Leistungen von einer
Vorrauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem
Käufer für die Vorrauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Vorrauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; Der
Käufer kann anstatt der Vorrauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.
Haben wir die Ware bereits ausgeliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter
Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet,
wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt
wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
§4 Preise
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern hier keine abweichende Vereinbarung mit dem
Käufer getroffen wurde. Auslieferungen an Kunden sind grundsätzlich erst ab einem
bei WILPA zu erfragenden Warenwert frei Haus. Die Verpackungskosten sind nicht
im Preis enthalten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in
der am Tag der Rechnungslegung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung
gesondert aufgewiesen.
Das Recht zum Abzug eines Skonto bzw. sonstiger Nachlässe bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Um den Zahlungsablauf zu beschleunigen, bitten wir Sie direkt per Banküberweisung
oder Kreditkarte per Internet an uns zu bezahlen.
§5 Lieferzeit
5.1 Die im Einzelfall vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus dem in der Auftragsbestätigung
jeweils angegebenen Liefertermin. Etwaige Verspätungen, die entweder in die
Verantwortung von uns selbst oder in jene unserer Vertrags- bzw. Zulieferungsfirmen
fallen, gewähren dem Kunden keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Werden
nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls
gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Der
Vertragspartner haftet jedenfalls dafür, dass der Transport bis an den Lieferort mit den
WILPA zur Verfügung stehenden üblichen Auslieferungsmitteln möglich ist. Jene
zusätzlichen Auslieferungskosten, die durch die Notwendigkeit der Benützung von
Mautstraßen oder Privatstraßen entstehen, gehen jedenfalls zu Lasten des
Vertragspartners.
5.2 Ist aus welchen Gründen auch immer die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins
nicht möglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachlieferfrist
zu setzen. Der Fristenlauf beginnt mit In – Kenntnis – Setzung des Kunden von der
Unmöglichkeit der Einhaltung des Liefertermins.
§6 Versand
Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Die Versendung bestellter Waren
erfolgt mit den allgemein üblichen Transport- bzw. Speditionsunternehmen oder durch
Selbsttransport von WILPA und geht die Gefahr für die jeweiligen Waren mit
Verlassen unseres Firmensitzes auf den jeweiligen Käufer über. Lieferadresse ist der
jeweils vom Käufer im Auftragsschreiben genannte Ort.
Etwaige Änderungen der Lieferadresse müssen uns schriftlich bekannt gegeben
werden.
§7 Zahlung
Sämtliche von uns ausgestellten Rechnungen sind mit dem in der jeweiligen Rechnung
enthaltenen Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Lagerverkauf, Gebrauchtwaren,
Ersatzteilen und Zubehör hat die Zahlung gegen Aushändigung einer
Barverkaufsquittung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen können mit
befreiender Wirkung nur unmittelbar an die WILPA Joachim Paukowitsch oder auf
ein von diesen ausgegebenes Bankkonto erfolgen. WILPA Joachim Paukowitsch
behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets
nur Zahlungs halber. Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind
sofort fällig. WILPA Joachim Paukowitsch ist berechtigt, trotz möglicherweise anders
lautender allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Vertragspartner wird in diesen
Fällen jeweils über die Art der erfolgten Rechnung informiert. Die Anrechnung
getätigter Zahlungen erfolgt in der Art, dass zunächst geleistete Zahlungen auf Kosten,
dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen sind. Bei
Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe v. 7,5% über dem Basiszinssatz. Dem
Vertragspartner kommen keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu.
Sämtliche Mahn- und Inkassospesen trägt der Vertragspartner.
§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Die Unterschrift des Käufers auf dem Lieferschein bestätigt die Vollständigkeit und
Mängelfreiheit der gekauften Ware. Zu einem späteren Zeitpunkt getätigte
Reklamationen werden bei entsprechender Unterfertigung des Lieferscheines nicht
akzeptiert. Reklamationen betreffend Qualität und Quantität der Ware können bei
Nichtunterfertigung des Lieferscheines längstens innerhalb von 8 Tagen schriftlich uns
gegenüber geltend gemacht werden. Derartige Reklamationen müssen uns oder einem
unserer Mitarbeiter oder direkt dem Hersteller, falls wir nicht erreichbar sind,
schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen sind mit der jeweiligen Bestell- und
Rechnungsnummer schriftlich bekannt zu geben. USt und Zusatzspesen der
Speditionsfirma werden vom jeweiligen Käufer übernommen. Erweist sich eine
Reklamation als zu Recht erhoben, so wird zunächst der Preis für Ersatzware
berechnet und erfolgt nach Rückgabe des beschädigten Teils die Übermittlung einer
Gutschrift an den Käufer. Mangelhafte Leistungen sind in dem Zustand, in dem sie
sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch
WILPA Joachim Paukowitsch bereit zu halten. Sämtliche in § 8 enthaltenen
Bestimmungen gelten nicht für Gebrauchtwaren. Diese werden stets unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung geliefert.
8.2 Werden Arbeiten zur Reparatur von Lederwaren in Auftrag gegeben, so verpflichten
wir uns zur Durchführung der Reparatur in Anwendung jener Reparaturtechniken, so
wie sie dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen. Wir leisten keine Gewähr
dafür, dass im Zuge unserer Reparaturen an Lederwaren bestehende Fehler oder
Mängel vollständig beseitigt werden. Eine Zusage zur Wiederherstellung des
ursprünglichen Originalzustandes wird ausdrücklich nicht abgegeben. Bei Reparaturen
von Lederwaren wird ausnahmslos sach- und fachgerechtes Bemühen geschuldet, für
die Herstellung eines wie auch immer gearteten Erfolges übernehmen wir keine
Gewähr. Werden auf Wunsche eines Vertragspartners Restaurierungen an
Gegenständen durchgeführt, so ist der Vertragspartner grundsätzlich verpflichtet, Art,
Form, Farbe und verwendetes Material im Rahmen des Auftrags gemeinsam mit
WILPA Joachim Paukowitsch festzulegen. Erfolgt dieser Wunsch des Kunden nicht,
so werden Restaurierungen von WILPA Joachim Paukowitsch nach eigenem
Gutdünken und eigenem Stilempfinden vorgenommen und sind vom Vertragspartner
jedenfalls zu akzeptieren.
8.3 Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer stehen einem Vertragspartner
grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu. Ein entgangener Gewinn
wird nicht ersetzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen
Kaufpreises unser Eigentum. Die Bezahlung einer Konkursquote gilt nicht als „vollständige
Bezahlung“ im Sinne dieser Bestimmung. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung
trotz erfolgter einmaliger Mahnung nicht nach, so können wir die Herausgabe der gesamten in
der jeweiligen Rechnung enthaltenen Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten
trägt der Käufer. Wir sind grundsätzlich nach Rückbehalt der Ware zu deren anderweitiger
Verwertung befugt. Ein allfälliger Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen
gegenüber dem mit der Zahlung in Verzug befindlichen Käufer nicht aufgerechnet. Der
Vertragspartner verpflichtet sich das Eigentum von WILPA Joachim Paukowitsch
entsprechend zu wahren und hat Dritte, stets auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich
hinzuweisen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Vertragsgegenstandes
oder Ausübung eines Unternehmerpfandrechts hat der gepfändete Vertragspartner WILPA
Joachim Paukowitsch unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Dies unter Beifügung
des gerichtlichen Pfändungsprotokolls.
§ 10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferungen ist stets unser Firmensitz.
§ 11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die in Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere
Speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, so weit dies im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des
Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung dieser Daten,
überwiegt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser
Allgemeinen Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Liefer-,
Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht.
§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht
der Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, auch wenn der Käufer
seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung
des Verkäufers abzutreten.
13.3 Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. Wir sind jedoch
auch zur Klageerhebung am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers berechtigt.